Mit etwas Verzögerung können auch wir nun digitale Impfzertifikate für erfolgte Corona-Impfungen ausstellen. Dazu muss neben der Chipkarte auch die originale Impfdokumentation (meist das Impfbuch oder die Impfkarte) vorliegen – bei uns unbekannten Patienten auch der Personalausweis oder Reisepass.